Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der E-Gov-Services der Landes Oberösterreich

Allgemeines

Das Land Oberösterreich bietet in verschiedenen Bereichen neben der herkömmlichen Antragstellung die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung unter Nutzung des Internet an (E-Government-Services).

Personenbezogene Bezeichnungen in diesen allgemeinen Bedingungen umfassen Männer und Frauen gleichermaßen.

Wer kann E-Government-Services nutzen ?

E-Gov kann von allen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes genutzt werden, die öffentlich-rechtliche oder privatwirtschaftliche Leistungen der oö. Landesverwaltung mittels Internet in Anspruch nehmen wollen.

Registrierung

Voraussetzung für die Nutzung der unter E-Gov angebotenen Dienste ist die vorherige einmalige Registrierung (Anmeldung). Bei dieser Registrierung wird der Benutzer aufgefordert, grundlegende persönliche Benutzerdaten sowie einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben.

Der Benutzername - sofern nicht bereits vergeben - und das Passwort sind dabei vom Benutzer frei wählbar. Einschränkungen ergeben sich lediglich hinsichtlich der Zeichenlänge. Der Benutzername hat mindestens 10 Zeichen (Buchstaben und/oder Zahlen) zu umfassen und muss mit einem Buchstaben beginnen. Dieser Benutzername kann in den E-Government-Applikationen der oö. Landesverwaltung gespeichert werden. Das Passwort muss den nachfolgenden Regeln entsprechen:

Zusätzlich zur Eingabe von Benutzerdaten, Benutzername und Passwort ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse Voraussetzung. An diese E-Mail-Adresse erhält der Benutzer umgehend eine Kennung für die Freischaltung der Benutzerkennung. Erst durch Bestätigung dieser Kennung ist die Registrierung abgeschlossen und die Benutzerberechtigung freigeschaltet.

Die E-Gov-Services der oö. Landesverwaltung prüfen diese Legitimationsdaten.

Zustimmungserklärung

Mit der Registrierung stimmt der Benutzer diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen zu.

Beim jeweiligen E-Gov-Service stimmt der Benutzer zu, dass die Benutzerkennung in den E-Government-Applikationen der oö. Landesverwaltung gespeichert werden kann, sowie, dass Erledigungen an die angegebene E-Mail-Adresse wirksam übermittelt bzw. zugestellt werden dürfen. Dem ist auch die Verständigung an diese Adresse, dass an einer bestimmten bekanntgegebenen Adresse (Zustellserver) ein Schriftstück für den Benutzer bereit liegt, gleichzuhalten. Das Schriftstück gilt damit als zugestellt und zwar unabhängig davon, ob eine Abholung tatsächlich erfolgt.

Aktualisierung der Benutzerdaten

Die bei der Registrierung erfassten persönlichen Benutzerdaten wie z.B. Name und Anschrift werden in der Folge dazu verwendet, elektronische Anbringen vorweg automatisch auszufüllen.

Die angegebene E-Mail-Adresse oder die Anschrift wird weiters dazu verwendet allfällige Erledigungen der oö. Landesverwaltung an den Benutzer zu übermitteln.

Um sicherzustellen, dass ein Anbringen die aktuellen persönlichen Grunddaten enthält und der Benutzer von übermittelten bzw. zugestellten Schriftstücken Kenntnis erlangen kann, wird empfohlen, die Benutzerdaten vor jeder Antragstellung auf ihre Aktualität zu prüfen bzw. allfällige Änderungen umgehend zu aktualisieren.

Sperre des Zugangs

Der Zugang zu E-Gov-Services kann vom Land gesperrt werden, wenn der Verdacht eines Missbrauches vorliegt.

Anträge einbringen

Unter Verwendung des Benutzernamens und des Passwortes können Anbringen zu den angebotenen Verwaltungsbereichen elektronisch rechtsverbindlich eingebracht werden.

Fristwahrende Einbringen wie z.B. Berufungen gelten nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen bereits mit dem tatsächlichen Einlangen (also auch außerhalb der Amtsstunden) als eingebracht, sodass die Frist gewahrt bleibt.

Außerhalb der Amtsstunden eingebrachte Anbringen wie z.B. Anträge werden mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden wirksam.

Mögliche Besonderheiten im Verfahren

Falls die betreffenden Rechtsvorschriften ausdrücklich die eigenhändige Unterschrift des Anbringens fordern und noch keine Möglichkeit zur digitalen Signierung des Anbringens gegeben ist, so ist diese Unterschrift so rasch wie möglich nachzubringen.

Wenn Rechtsvorschriften ferner die Vorlage einzelner Beilagen im Original vorsehen, so sind auch diese so rasch wie möglich nachzubringen.

Die Einhebung oder Vorschreibung von Gebühren und Abgaben erfolgt im Zuge des jeweiligen Verfahrens.

Empfangsbestätigung

Der Empfang eines elektronischen Anbringens wird bestätigt. Diese Empfangsbestätigung umfasst die Bezeichnung des Anbringens, eine Antragszahl, Datum und Uhrzeit der elektronischen Übernahme sowie die Daten der zuständigen Behörde.

Erledigungen

Erledigungen der oö. Landesverwaltung können per E-Mail an die angegebene Benutzer-E-Mail-Adresse zugestellt werden. In diesem Fall kann eine zusätzliche postalische Erledigung an den Benutzer unterbleiben.

Entgelt

Das Land Oberösterreich bietet E-Gov-Services grundsätzlich unentgeltlich an.

Davon unabhängig sind jedoch Gebühren, Abgaben, etc., die sich für konkrete Verfahren aus den jeweiligen Rechtsvorschriften ergeben, zu leisten.

Hinweis: Die Nutzung des Internet ist für den Nutzer mit Kosten (z.B. Provider) verbunden.

Sorgfalt/Haftungsausschluss

Um sicherzustellen, dass kein Dritter auf die elektronischen Anbringen anderer zugreifen kann, sind die Benutzer im eigenen Interesse verpflichtet, Benutzername und vor allem das Passwort geheim zu halten. Das Passwort ist umgehend zu ändern, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung besteht. Der Verdacht der missbräuchlichen Verwendung ist an e-Gov@ooe.gv.at zu melden. Die Löschung von Benutzerdaten kann durch E-Mail an e-Gov@ooe.gv.at veranlasst werden (es erfolgt eine Plausibilitätskontrolle)

Erleidet die Benutzerin oder der Benutzer Nachteile (etwa auf Grund von allfälligem Missbrauch durch Dritte), so übernimmt das Land Oberösterreich dafür keinerlei Haftung.

Das Land Oberösterreich kann aus technischen Gründen keinen Anspruch auf einen zeitlich uneingeschränkten Zugriff zu den E-Government-Services gewährleisten, bemüht sich jedoch um eine technisch bestmögliche Verfügbarkeit.